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Personalkredite erfreuen sich großer Beliebtheit und bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhebliche Vorteile.
Der Arbeitnehmer erhält meist günstigere Rahmenbedingungen wie bei einen Privatkredit oder bei Aufnahme eines Darlehens bei einem Kreditinstitut. Die Zinssatze und Laufzeiten werden durch das bestehende Vertrauensverhältnis meist zu Gunsten des Kreditnehmers angepasst. Die Bedingungen dieses Vertragsverhältnisses sind wesentlich günstiger als bei Beantragung von einem Kredit oder Bankdarlehen. Die Differenz, zwischen dem durchschnittlichen marktüblichen Zinssatz für Kredite und den real anfallenden Zinsen, gilt nach Einkommenssteuergesetz als geldwerter Vorteil. Dies hat aber nur einen geringfügigen Einfluss auf die Steuerlast, wenn es sich um kleinere Kreditbeträge und somit um niedrige Zinszahlungen handelt.
Die Bindung an das Unternehmen ist für viele Arbeitgeber ein Hauptgrund dem Arbeitnehmer ein Darlehen zu gewähren. Ein guter Mitarbeiter, der diese Zusatzleistung des Arbeitgebers in Anspruch nimmt ist weniger geneigt, sich in beruflicher Hinsicht verändern zu wollen. Der Kredit ist an das Arbeitsverhältnis gekoppelt und muss nach Ausscheiden aus dem Betrieb gekündigt werden. Die Frist für die Kündigung beträgt zwischen 1 und 3 Monaten.
Nach dieser Frist steht dem Arbeitgeber die Rückzahlung des Darlehns zu oder die Vertragspartner vereinbaren einen neuen Darlehensvertrag zu den marktüblichen Zinsen.
Personalkredite sind für Arbeitnehmer geeignet, die mit dem Betrieb vertrauensvoll verbunden sind und keinen Firmenwechsel hinsichtlich des Arbeitsplatzes vor Ablauf des Vertrages wünschen.
Das Risiko für den Forderungsausfall ist erst einmal durch die Verrechnung der Rückzahlungsraten und Zinsen bei der Lohnzahlung, und schließlich auch durch das Wissen der persönlichen Einkommensverhältnisse und Lebensverhältnisse sehr gering. Wie beim Kredit ohne Schufa entfallen hier die üblichen Bonitätsprüfungen.
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