Informationstexte zu vielen Themen

Archiv für die ‘Versicherungen’ Kategorie


Selbsständigkeit als Chance

18. Dez 2008 Autor: norah | Abgelegt in: Versicherungen

Sich persönlich in die Selbstständigkeit begeben – diese Idee hatte sicher fast jede Person schon einmal. Man ist sein eigener Chef, kann sich seine Arbeitsstruktur nach Belieben selbsttätig unterteilen und tut Dinge, die einem gewiss Vergnügen machen. Im idealsten Fall macht man hierbei seine Freizeitbeschäftigung zu seinem Job. Häufig ist der Schritt in die selbstständige Arbeit auch ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit und bietet somit die Chance auf eine bessere finanzielle Lage. Aber der Schritt in die selbstständige Arbeit hat auch riskante Probleme und beansprucht speziell in den Anfangswochen, gegebenfalls sogar Jahren, erheblich viel Mühe und Durchhaltevermögen. Beginnend steht nämlich die Werbung von Kunden, die Formalitäten auf den Behörden und letztendlich die Zeit der Einarbeitung in die generellen Abläufe und das Rechnungswesen. Ebenfalls müssen eine Menge von rechtlichen Fragen erlernt werden. Diese nicht so einfachen unterschiedlichen Anfangsaufgaben produzieren bei manchen Jungselbstständigen einen erheblichen Respekt und hinzu entwickelt sich die Furcht, dass die Existenzgründung schief geht und schlußendlich nur Ausgaben entstanden sind. Durch eine gute Ablaufplanungen und einer hervorragenden Geschäftsidee bleiben die Risikofaktoren aber eher gering. Beginnend einer Gründung eines Unternehmens steht jedoch erst einmal die Frage, ob sich die Geschäftsidee überhaupt rechnen wird und woher das Kapital für den Firmenstart kommen soll. Banken verborgen nur wiederwillig eine Finanzspritze, sofern nur wenige Garantien auf eine gewisse Sicherheit und eigenmitgebrachtes Kapitalvermögen besteht. Das Gespräch mit den Finanzhäusern sollte man also gut einfädeln und überzeugend auftreten. Hauptsächlich muss man von der entworfenden Idee auch selber zufrieden sein, sonst kann man auch den Zuständigen für die Finazierung nicht überzeugen. Die Voraussetzung für die anstehende Debatte mit den Finanzhäusern bildet der Businessplan. Dieser umfasst neben der detailliert aufgesetzten Geschäftsidee sämtliche betriebswirtschaftlichen Themenbereiche, wie beispielsweise alle vermutlich entstehenden monatlichen unbekannte und fixen Kostenaufwendungen und die Umsatzerwartung. An dem hervorragenden Businessplan erkennt die Bank, dass der Existenzgründer sich tiefgreifend mit der Ablaufplanungen seiner Idee beschäftigt hat und ist so eher gewillt, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. zusätzlich zu dem üblichen ökonomisches Gefahr, dass die Gründung einer Existenz zur Folge hat, entwickelt sich das Wagnis, aufgrund einer Krankheit sein Unternehmen längere Zeit nicht mehr weiter betreiben zu können. Es ist deshalb sehr von Vorteil eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Fall der Fälle nicht auf staatliche Unterstützungsmittel angewiesen zu sein. Ebenfalls um die Krankenversicherung muss sich ein Selbstständiger selber kümmern. Vor allem eine lange Krankheit könnte eine enorme Kostenbelastung nach sich zieht.

No Tag

Änderungen in der Riesterrente seit Einführung 2002

20. Nov 2008 Autor: findur | Abgelegt in: Versicherungen

Die Riesterrente, eine nach Vorschlag von Walter Riester vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente, wurde seit ihrer Einführung im Jahre 2002 bereits mehrfach geändert. Die erste Änderung im Jahre 2005 wurde im Zuge des neuen Alterseinkünftegesetzes vorgenommen. Kernpunkt dieses Gesetzes sind die Steuerfreistellungen von Beiträgen zur Rentenversicherung mit sukzessiver Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Dazu wurden umfangreiche Übergangsregeln festgesetzt. So wurden 2005 die Zertifizierungskriterien für „Riesterfähige“ Produkte von elf auf fünf reduziert. Dadurch sollte die Riesterrente insgesamt einfacher werden und so zu einer größeren Akzeptanz beim Bürger führen. Gleichzeitig wurde die Provisions-Auszahlung auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt. So sollte die Attraktivität der Riesterrente für ihre Vermittler ebenfalls gesteigert werden. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass von dem Vorsorgevermögen ab Renteneintritt bis zu 30 Prozent auf einen Schlag ausgezahlt werden können. Das restliche Kapital muss dann aber für die lebenslange Verrentung verwendet werden. Eine Vollauszahlung wäre demnach eine so genannte schädliche Verwendung. Das heißt, neben der Rückzahlung der Fördergelder (gilt nur für die Neu-Verträge) tritt auch eine volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge – das sind alle Verträge bis 31. Dezember 2004 – sind bei Kündigung dagegen ertragssteuerfrei, wenn sie wenigstens 12 Jahre Laufzeit hatten. Seit 2005 braucht ein Versicherter die Zulage auch nicht mehr jedes Jahr neu zu beantragen, wenn er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt. Über das Alterseinkünftegesetz gelten für alle seit 2006 angebotenen Tarife – gemäß einer EU-Richtlinie – die so genannten Unisex-Tarife, das heißt, Frauen und Männer erhalten bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Bis dahin hatte sich die Einschätzung der Lebenserwartung zur Kalkulation der Tarife vor allem am Geschlecht orientiert, da Frauen statistisch gesehen die höhere Lebenserwartung haben. Die Unisex-Tarife führen deshalb zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer. Diese müssen seit 2006 für die gleiche Rentenleistung etwa 6,5 % mehr an Beiträgen aufwenden. Seit 2008 kann das Kapital einer Riesterrente, das in einem Bank- oder Fondssparplan angespart wurde, auch für den Bau bzw. Kauf einer Immobilie, für die Entschuldung oder aber für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften eingesetzt werden. Außerdem sind seit 2008 die Einzahlungen auf Bausparverträge förderfähig und es gibt Riester-Zulagen für Tilgungsleistungen auf Wohnungsbaukredite bei selbst genutzten Immobilien. Die Zulage für ab 2008 geborene Kinder wurde auf 300 Euro erhöht, für die älteren verbleibt die Zulage bei 185 Euro. Eine Extraprämie von 200 Euro gibt es außerdem für Berufseinsteiger, die vor dem 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen.

No Tag

Jeder Mensch hat ein anderes Sicherheitsbedürfnis. Die einen haben keine Hemmungen nur mit einem dünnen Gummiseil an den Beinen von den höchsten Brücken und Bergen zu springen, andere haben bereits Angst, abends aus dem Haus zu gehen, weil ihnen etwas passieren könnte. Jeder Mensch empfindet Sicherheit und Risiko anders. Und genau auf diese Unterschiede haben sich Versicherungsgesellschaften in aller Welt spezialisiert. Denn sie können inzwischen alle Risiken abdecken bzw. sind bereit, für eine bestimmte Summe, die unmöglichsten Risiken zu versichern. Unternehmen können sich beispielsweise gegen höhere Gewalt oder Terroranschläge versichern und Privatleute können Brillenversicherungen, Fahrradversicherungen oder gar eine Katzen-OP-Versicherung abschließen. Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags ist zum einen von der Versicherungsgesellschaft und ihren Tarifen abhängig, bzw. richtet sich nach der Größe des Risikos und der möglichen Schadenssumme. Je höher das Risiko eines Schadenseintrittes oder einer Verletzung bei dem Versicherten, desto höher ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag. So wird bei den Sportlern beispielsweise ein Fußballspieler eine weitaus geringere Versicherungssumme bezahlen müssen, als z.B. ein Kunstflieger oder Rennfahrer. Oder alleine schon die KFZ-Versicherung für einen 20jährigen Jungspund, der noch gerne seine Kräfte bzw. seine PS spielen lässt, wird bei den meisten Versicherungen weitaus höher ausfallen, als der Beitrag eines soliden Familienvaters in den 40ern. So versuchen auch die Versicherungsunternehmen, ihre eigenen Risiken zu minimieren und sich liquide zu halten. Denn tritt mal ein echter Schadensfall auf, wie z.B. die Zerstörung eines versicherten Bohrturms durch höhere Gewalt, so kann die Auszahlung der Schadenssumme den Ruin eines Versicherungsunternehmens bedeuten, wenn diese sich verspekuliert hat oder nicht den Schaden mit Unterstützung eines Versicherungszusammenschlusses abgedeckt hat.

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Den Wechsel wagen

6. Nov 2008 Autor: findur | Abgelegt in: Versicherungen

Anders als bei anderen Versicherungen besteht bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung eine Reihe von Ereignissen, die eine Sonderkündigung zulassen und somit den Wechsel in einen anderen Vertrag möglich machen. Neben dem jährlichen Kündigungsrecht zum Jahreswechsel besteht insbesondere dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, und dieses sollte der Versicherungsnehmer nicht ungeprüft ungenutzt lassen, sondern die Gelegenheit ergreifen und einen Versicherungsvergleich Kfz anstreben. Denn in einem engen Markt, der immer stärker auch von Direktversicherern ins Visier genommen wird, bieten sich für den Halter eines Kfz attraktive Modelle, die Pflichtversicherung möglichst effizient und damit kostengünstig abzuschließen und somit Geld zu sparen, ohne bei den Leistungen Reduktionen zu haben. Gerade bei den Konditionen unterscheiden sich die Versicherer im Detail sehr, was auch daran liegt, dass die Basis der Versicherungsprämie auf unterschiedlichen statistischen Modellen und den daraus folgenden Abschätzungen des realen Risikos fußt, wodurch sich je nach Detaillierungsgrad unterschiedliche Prämienmodelle ergeben. Vereinfacht lässt sich sagen, dass ein Versicherter da günstiger versichert wird, wo er in seiner Individualität mehr betrachtet wird und nicht in einer größeren Grundgesamtheit zusammengefasst wird, also Teil einer größeren Einheit von Versicherten ist. Denn das Risikoprofil eines Kfz-Halters definiert sich über sehr viele verschiedene Faktoren, die nicht nur durch Größe und Art des Kfz und der eigenen Unfallstatistik beschrieben werden kann. Wenn dieses in dem Prämienmodell der Versicherung Niederschlag findet, so ergibt sich ein sehr viel exakteres Risikoprofil, das dann auch in eine exaktere Prämienermittlung mündet. Wer die Mühe scheut, die verschiedenen Versicherer zu vergleichen und zu versuchen, aus den Datenmengen die richtigen Tarife herauszufiltern, der kann einen Versicherungsvergleich Online durchführen oder einen Makler beauftragen, wobei die Kombination beider Optionen auch möglich und bisweilen sinnvoll ist. Gerade die Möglichkeit, online zu suchen ergibt jedoch eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, den eigenen Versicherer auf die Probe zu stellen und zu identifizieren, wie gut man versichert ist und ob sich ein Wechsel lohnt.

No Tag

Lesenswerte Informationen für Grenzgänger

5. Nov 2008 Autor: fosforito | Abgelegt in: Versicherungen

Personen, die als Grenzgänger leben oder demnächst leben werden, sollten verschiedene Punkte bedenken. Gesetze, die auf der einen Seite der Grenze Gültigkeit haben, können in einem anderen Fall anders aussehen. Damit keine Zusatzkosten anfallen, lohnt es sich deshalb genau hinzusehen und zu vergleichen.
Dies gilt auch für die Wahl der richtigen Krankenversicherung. In der Schweiz lebende Grenzgänger sind krankenversicherungspflichtig. So will es das schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG). Wichtig ist auch, dass ein schweizer Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz selbständig abschließen muss. Anders als es bei uns in Deutschland der Fall ist, ist die dortige Versicherungsabwicklung unabhängig vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dort keinen Krankenversicherungszuschuss leisten.
Grenzgänger, die ihren Wohnort in Deutschland haben, können sich jedoch unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist befreien lassen. Natürlich müssen dafür bestimmte Vorgaben erfüllt werden.
Die Freistellungsfrist läuft an, sobald die Beschäftigung angetreten wird. In Deutschland wohnhafte Menschen haben dann die Möglichkeit, sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien zu lassen. Für die Nutzung dieser Option, muss ein mindestens gleichwertiger Versicherungsschutz nachweisbar sein. Wobei grundlegende Leistungen durch die gewählte Versicherung gedeckt sein müssen. Weiterhin wesentlich ist, dass die Krankenversicherung sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz gültig ist.
Der Grenzgänger hat eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, wenn es um die Entscheidung für den richtigen Versicherungsschutz geht. Er könnte einer gesetzlichen Versicherung beitreten, oder eine Privatversicherung wählen. Ein gesetzlich anerkannter schweizer Versicherungsschutz ist natürlich genauso möglich. Des Weiteren gibt es noch eine zusätzliche Variante: Und zwar das Modell Mondial. Ein anderes interessantes Modell, das einen Schutz bietet, der ganz spezifisch auf die Gruppe der Grenzgänger zugeschnitten ist.
Es ist in jedem Fall angebracht, sich auch von professioneller Seite beraten zu lassen. Ebenfalls sollte man sich als zukünftiger Grenzgänger möglichst frühzeitig über alle notwendigen Formalitäten informieren. Die ärgerliche Konsequenz, eine Frist verpasst zu haben, stellt sich so erst gar nicht ein. Wenn der Grenzgänger dann seine passende und auch anerkannte Krankenversicherung ausgewählt hat, muss noch ein Befreiungsantrag verfasst werden. Zuletzt muss der Befreiungsantrag dann nur noch an den zuständigen Kanton übermittelt werden.

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Die Insassenunfallversicherung

28. Okt 2008 Autor: findur | Abgelegt in: Versicherungen

Viele Fahrer, die häufig andere Fahrgäste mitnehmen, fragen sich, ob es nötig ist eine zusätzliche Insassenunfallversicherung abzuschließen. Diese Art der Versicherung ist ein spezieller Schutz, für Insassen des Fahrzeugs. Entsteht ein Schaden, im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug, durch Lenken, Be- und Entladen oder ähnliches, zahlt die Versicherung die entsprechend vertraglich festgelegte Versicherungssumme. Der Schutz der Versicherung ist unabhängig von der Verschuldensfrage und gilt nur für alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs. Die Insassenversicherung versichert Tod oder Invalidität des Insassen und ein Tagegeld sowie ein Krankenhaustagegeld. Es werden zwei Varianten der Insassenunfallversicherung angeboten. Dabei handelt es sich einmal um eine Versicherung nach dem Platzsystem, und einmal nach dem Pauschalsystem. Wie der Name Platzsystem schon erahnen lässt, ist hier jeder Platz einzeln mit einer entsprechenden Summe versichert. Den Fahrerplatz kann man sowohl ausschließen, als auch einzeln versichern. Beim Pauschalsystem wird eine Gesamtversicherungssumme für das Fahrzeug festgelegt. Kommt es zum Schadensfall, wird die Summe durch die Zahl der berechtigten Insassen, die in den Schaden verwickelt sind, geteilt. Im Schadenfall muss die Versicherung unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Im Falle des Todes eines Insassen, verbleibt dem Versicherungsnehmer, nur eine Frist von 48 Stunden. Wie bei allen anderen Autoversicherungen auch, gibt es unterschiedliche Anbieter, mit unterschiedlichen Angeboten. Deswegen lieber vor Abschluss eine Vergleich Autoversicherung um ein Angebot bitten. Ob eine Insassenversicherung im Einzelfall tatsächlich notwendig ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Einige Schadenfälle sind nämlich schon in anderen Versicherungen, die unbedingt abgeschlossen werden sollten oder sogar müssen, inbegriffen. Im Rahmen von einem Kfz Versicherung Vergleich, wird schnell ersichtlich, wogegen man sowieso schon abgesichert ist.

tags: Auto   Autoversicherung   Kfz-Versicherung   PKW  

Welche Krankenversicherung ist besser für mich?

13. Okt 2008 Autor: findur | Abgelegt in: Versicherungen

Angesichts stetig steigender Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen, überlegen sich immer mehr Menschen, ob es nicht von Vorteil wäre, die Gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen und eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Ob dieser Schritt richtig ist, ist von Fall zu Fall verschieden und in den meisten Fällen in einer persönlichen Beratung abzuwägen. Die meisten Vorteile bei einem Wechsel weg von der GKV hin zur PKV bekommt man, je mehr Geld man in seinem Beruf verdient. Das ist aus dem Grund so, weil die Beiträge zur Krankenversicherung in der GKV anteilig bezahlt werden. Bei derzeitigen Versicherungsbeiträgen zwischen 12 und 14 Prozent, bezahlt jemand mit einem Bruttoeinkommen von etwa 4000 Euro ungefähr 560 Euro monatlich plus den Beitrag für die Pflegepflichtversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei einem Bruttojahreseinkommen von derzeit 43.200 Euro. Trotzdem kann es für den Einzelnen auch von Vorteil sein, in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und lediglich eine Zusatzversicherung, wie etwa für Zahnersatz oder Sehhilfen abzuschließen. Wer viel Wert auf Flexibilität legt, ist mit einer PKV gut beraten. Ist jemand Gesund und Jung so bieten die Privaten Krankenversicherer günstigere Monatsbeiträge an. Werden bessere Leistungen gewünscht, so bieten die PKV Unternehmen für unterschiedliche Zielgruppen Lösungen an. Oft ist auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Leistungsfall hilfreich um Kosten zu sparen. Die Möglichkeiten in der PKV sind fast unbegrenzt. Diese Flexibilität fehlt in der Gesetzlichen Krankenversicherung, da man generell nur einen Rundumschutz bekommt und es dabei unerheblich ist, ob man ihn benötigt oder nicht. Der künftige Gesundheitsfonds der GKV wird nicht zu mehr Flexibilität führen. Im Gegenteil, die Beiträge werden weiter steigen.

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Wer sich absichern möchte sollte hier auch akribisch im Internet oder auch in verschiedenen Zeitschriften einen Versicherungsvergleich machen, welcher die verschiedensten Leistungen und Preise gegenüberstellen. So kann auch schnell erkannt werden, dass eine Zusatzversicherung Zahnersatz, sehr unterschiedlich sein können. So werden neben sehr unterschiedlichen Versicherungsbeiträgen für diese Zusatzversicherung auch diverse Schadenfreiheitsklassen festgesetzt. Manche privaten Versicherungen bieten sogar an bei Schadenfreiheit in einer bestimmten Zeit eine Betragsrückerstattung an, welche man bisher nur bei den privaten Krankenversicherungen kennt, an. So geht man hier auch sehr genau bei einem Versicherungsvergleich vor, welche Zusatzversicherung diese Leistung anbietet. Ist es allerdings zu einem Schaden an Zähnen gekommen, welcher die gesetzliche Krankenversicherung nicht ersetzt, merkt man schnell, dass diese Zusatzversicherung schnell diesen Schaden übernimmt, sodass der Zahnersatz auch möglich gemacht werden kann. So werden bei einem Schaden am Zahn in der Dentalchirurgie ein passendes Duplikat durch einen Zahntechniker erstellt und dem Patienten eingesetzt, den man hier auch bezahlen muss, wenn keine Zusatzversicherung in der auch Zähne abgesichert sind, abgesichert hat. Schnell kann aber auch hier diese Zusatzversicherung upgedatet werden, sodass diese noch verschiedene Zusatzleistungen dieser Versicherung freigeschaltet werden können. Neben dieser Zusatzversicherung können allerdings aber auch andere Versicherungen als Zusatzversicherung abgeschlossen werden, welche hier nicht gesetzlich vorgeschrieben werden. So werden aber auch Unfallversicherungen, welche man als private Unfallversicherung bezeichnet abgeschlossen. Diese können je nach Versicherungsleistung auch optimiert werden, welche auch den Zahnersatz in der Schönheitsreparatur beinhaltet, sodass das ursprüngliche Aussehen wieder hergestellt werden kann. Hierbei ist allerdings auch zu beachten, dass diese Leistungen nicht Pflicht einer Unfallversicherung sind, und ohne diese Zahnzusatzversicherung nicht erbracht werden müssen.

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