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Es gibt Versicherungen, wie beispielsweise die Krankenversicherung oder die KFZ-Haftpflicht, die sind unverzichtbar. Deshalb ist es für viele vermutlich überraschend zu erfahren, wie viele Menschen sich die Beiträge bisher gespart haben, in der Hoffnung einer Erkrankung zu entgehen. Die Bundesregierung hat diesem Ansinnen nun ein Ende gesetzt. Mit Beginn dieses Jahres ist die Krankenversicherung zur Pflicht geworden. Und wer immer noch hofft diese Regelung umgehen zu können, für den kann das schnell sehr teuer werden. Denn für jeden Monat, in dem dieser Versicherungspflicht nicht nachgekommen wird, muss am Ende ein voller Monatsbeitrag draufgezahlt werden. Nach sechs Monaten wird immer noch ein Sechstel der Monatsbeiträge fällig. Bei einem PKV Vergleich zeigt sich, dass die Versicherungen unterschiedliche Tarife anbieten. So wird zumindest ein Grundschutz abgesichert. Der Basistarif, den die privaten Versicherungsanbieter ab sofort im Programm haben müssen, entspricht etwa den Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter erwarten dürfte. Gleichzeitig darf der Beitragssatz nicht höher liegen, als der in der Gesetzlichen Krankenkasse, also 570 Euro. Die PKV darf zudem den Versicherungsnehmer nicht mit Zuschlägen für erhöhte Krankheitsrisiken belasten oder den Vertrag gar ablehnen. Dennoch sind Fragen nach Vorerkrankungen zulässig. Sie dürfen aber nur im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den privaten Anbietern von Bedeutung werden. Privat Versicherten, die sich für einen anderen Tarif entschieden haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, in den Basistarif der gleichen oder einer anderen Versicherung zu wechseln. Dieses Recht gilt zunächst bis zum 30. Juni 2009. Wechselt man im bisherigen Unternehmen in den Basistarif, bleiben gebildete Altersrückstellungen davon unberührt. Beim Wechsel zu anderen Anbietern büßt man einen Teil davon ein, was ein erheblicher Nachteil ist.
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