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Inzwischen ist es über 120 Jahre her, dass die Gesetzliche Rentenversicherung in das Deutsche Sozialversicherungssystem aufgenommen wurde. Seither hat sich einiges getan – leider nicht im positiven Sinne, denn der Gedanke, der von Anfang an hinter der Rentenversicherung steckte, ist nach wie vor der gleiche, jedoch wurden auch in diesem Teilbereich des Deutschen Sozialversicherungssystems erhebliche Kürzungen bei den Leistungen vorgenommen. Dabei ist es so, dass bei dem größten Teil der deutschen Bevölkerung die spätere Leistung aus der Rentenversicherung – die Altersrente den wesentlichen Teil ihrer Altersversorgung bildet. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen in Deutschland – die eine Anpassung der Rentenversicherung immer wieder notwendig machten – sind inzwischen so gravierend schlecht geworden, dass mit der Rentenreform 2000/2001 den Bürgern seitens der Regierung eine private Zusatzversicherung nahe gelegt wurde. Seither können deutsche Rentenversicherte „riestern“, seit 2002 gibt es auch eine entsprechende – auch vom Staat mit geförderte – Zusatzversicherung zur Altersrente für Selbstständige (die Rürup-Rente). Im Zuge der inzwischen zahlreichen Reformen wurde unter anderem auch die Berufsunfähigkeitsrente aus der Leistung der Renten-Versicherung herausgenommen.
Vor 120 Jahren, am 22. Juni 1889, an dem Tag, an dem das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung – wie die Gesetzliche Rentenversicherung früher hieß – bekannt gegeben wurde, sollte diese (als zusätzliche Absicherung zur 1883 eingeführten Krankenversicherung und der ab 1884 geltenden Unfallversicherung) als weiterer Beitrag zum sozialen Frieden dienen. Gezahlt wurde die Altersrente – vielmehr der Sicherheitszuschuss zum Lebensunterhalt – erst ab der Vollendung des 70. Lebensjahres gezahlt, wobei dies damals weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung der arbeitenden Bevölkerung lag. Nachdem Leistungen aus der Rentenversicherung später dann ab dem 63. Lebensjahr bezahlt wurden, gilt aktuell – in Stufen – dass es aus der Rentenversicherung erst Leistungen ab dem 67. Lebensjahr gibt.
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