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Es gibt technische Hilfsmittel, die es Ihnen ermöglichen, Ihrer Mutter aus dem Bett oder Sessel zu helfen, ohne dass Sie sich dabei als Pflegeperson körperlich überfordern. So gibt es z.B. Lift (Hebehilfen oder Transferhilfen), fahrbar oder fest installiert, mit deren Haushaltshilfe aus Polen Ihre Mutter vom Bett in den Sessel setzen können. Darüber hinaus gibt es Badewannenlift und fahrbare Duschstühle sowie eine Vielzahl weiterer technischer Hilfsmittel für verschiedenste Einsatzbereiche. Teilweise können diese technischen Hilfsmittel, auch ohne dass bereits eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt, vom Hausarzt zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden. Das kann z.B. für Badewannenlift in Betracht kommen. Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder ermöglichen, werden wiederum ohne ärztliche Verordnung von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Bei Hilfsmitteln ist Eigenanteil von 10% der kosten, aber höchstens 25€ zu zahlen. Das gilt nicht, wen die Hilfsmittel nur ausgeliehen werden, wie das z.B. bei Pflegebetten meistens der Fall ist. Wenn die Altenpflege aus Polen Ihrer Mutter zunehmend zeitaufwendiger wird, werden Sie sich möglicherweise mit dem Gedanken auseinandersetzen, Ihren Beruf aufzugeben.
In Pflegestufe III findet der Einsatz vierteljährlich statt. Die Pflegekasse wird sie schriftlich daran erinnern. Diese Besuche einer Pflegefachkraft sind für die Pflegebedürftigen kostenlos. Verweigert man sich diesen Einsätzen, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Diese Einsätze sollten Sie als Altenpflege aus Polen positiv sehen und dazu nutzen, sich zu aufgetauchten Pflegeproblemen beraten zu lassen! Sie können sich dabei auch über Entlastungsangebote für Betreuerin aus Polen informieren. Pflegebedürftige mit besonderem Betreuungsbedarf können diese Beratungseinsätze ohne eine Pflegestufe halbjährlich und mit Pflegestufe sogar vierteljährlich beanspruchen. Einen besonderen Betreuungsbedarf haben z.B. Haushaltshilfe aus Polen, die Demenzkranken helfen können und ihren Alltag nicht mehr allein regeln können. Diese Beratungseinsätze sollen Altenpflege aus Polen befähigen, mit den hohen körperlichen und seelischen Belastungen bei der Betreuung eines Demenzkranken besser umgehen zu können. Nutzen Sie diese Beratungseinsätze, um nach Entlastungsangeboten vor Ort zu fragen. Wer Pflegesachleistungen erhält, muss diese Beratungseinsätze einer Pflegefachkraft nicht abrufen, da ja dann bereits regelmäßig Fachkräfte ins Haus kommen.
Bedenken Sie jedoch, dass ihre Berufstätigkeit Ihnen auch Abwechslung und Anregung außer Haus bietet. Sprechen sie deshalb zunächst mit Betreuerin aus Polen, ob es möglich ist, Ihre Arbeitszeiten flexibler zu gestallten. Dann können Sie besser mit unvorhergesehenen Situationen zu Hause umgehen. Fragen Sie z.B. konkret, ob Sie in der Mittagszeit bei Ihrer Mutter nach dem Rechten sehen können. Bitten Sie um einen Firmenparkplatz! Das erspart Ihnen die die zeitraubende Parkplatzsuche, falls Sie zwischendurch mal schnell nach Hause müssen. Sie können Ihre Mutter während Ihrer Arbeitszeit auch in einer Tagespflege unterbringen. Mit dem neuen Altenpflege aus Polen haben Sie als Berufstätige mehr Möglichkeiten, kurzfristig auf unterschiedliche Pflegesituationen zu reagieren. Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, muss schnell Haushaltshilfe aus Polen organisiert werden. Im Rahmen der kurzzeitigen Freistellung von der Arbeit haben Beschäftigte das Recht, der Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernzubleiben( in der Regel ohne Lohnfortzahlung). Der Arbeitgeber muss unverzüglich informiert werden. In dieser Zeit bleiben Sie sozialversichert. Dieser Anspruch gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von der Anzahl der beim Arbeitgeber Beschäftigten.
Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung der nachstehend spezifizierten Arbeiten durch den Subunternehmer: Gespräche, Begleitung bei Amtswegen, Arztbesuchen, Spaziergängen, leichte Altenpflege: Körperpflege, Windelwechsel, Umlagern, Unterstützung beim Stehen und Gehen, Medikamentenvergabe nach ärztlicher Anordnung, Toilettengänge, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehen, Fahrdienstleistungen mit PKW, Haustierversorgung, mundgerechte Zubereitung von Nahrung, erwärmen, vorbereiten und zubereiten einer Mahlzeit, spülen, trocknen und einräumen, Besorgungen in der näheren Umgebung(Apotheke, Post, Reinigung), Erstellen eines Einkaufs- und Speisplanes, vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes, waschen und aufhängen der Wäsche, bügeln, wechseln der Wäsche, heizen in den installierten Öfen; Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände, leichte Gartenpflege, usw. Die Leistungen sind in Deutschland bei dem Vertragspartner des Generalunternehmers- Kunde- genannt- zu erbringen.
Sobald der Generalunternehmer vom Kunden, Namen, Anschrift und Ort der Tätigkeit, Leistungsumfang, sowie Leistungsbeginn und Leistungsende bekannt gibt, entscheidet die Haushaltshilfe aus Polen, ob er den Auftrag annimmt. Die Haushaltshilfe aus Polen hat das Recht einzelne Aufträge des Generalunternehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Annahme des Auftrags gelten die Regelungen dieses Rahmen-Vertrages. Eine Fortsetzung der Leistung nach dem Leistungsende oder Wiederaufnahme der Tätigkeiten bei dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt bedarf der besonderen Vereinbarung, der ebenfalls die Bestimmungen dieses Vertrages zugrunde liegen. Die Haushaltshilfe aus Polen erhält von dem Kunden kostenfreie Verpflegung und Unterkunft. Der Vergütungspreis für die oben spezifizierten Leistungen und die Leistungen gemäß anliegendem Leistungsverzeichnis beträgt 1150 Euro als Pauschalpreis und ist auf das folgende Konto des Nachunternehmers zu überweisen. Bei Verhinderung(z.B. Urlaub, Krankheit, Kur, etc) wird keine Vergütung gezahlt. Am dritten Werktag eines Monats wird die Vergütung für den zurücklegenden Monat zur Zahlung fällig.
Über zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Fast die Hälfte von ihnen wird ausschließlich von den eigenen Angehörigen zu Hause versorgt. Wie sehr dies die Laienpfleger belastet, zeigt eine aktuelle Forsa- Umfrage in Auftrag der Techniker Krankenkasse(TK). Dort gab fast jeder zweite pflegende Angehörige an, dass ihn die Aufgabe an den Rand eines Burnouts bringt. Sie bestimmt oft ihr ganzes Leben und ist unter den Pflegenden Stressfaktor Nummer eins. Um ihnen so lange wie möglich das Zuhause zu erhalten, betreuen Eltern ihre schwerkranken Kinder, pflegen Kinder ihre Eltern und Eheleute ihre Partner- manchmal rund um die Uhr, ohne Feiertag oder Urlaub. Die Pflege ist eine anstrengende arbeit, bei der viele Angehörigen ihre Grenzen geraten, sich selbst überfordern und ihre Gesundheit vernachlässigen, sagt TK- Pflegeexpertin Marina Mücke. Den Tribut zahlen sie auch körperlich: So leiden sechs von zehn Pflegenden laut der TK- Studie unter Rückenschmerzen, jeder Fünfte unter Herz- Kreislauf- Beschwerden. In der Presse und im Internet findet man viele Anzeigen von Agenturen, die anbieten, eine 24-Stunden-Betreuung zu arrangieren. Diese Agenturen stellen gegen eine Vermittlungsgebühr den Kontakt zu osteuropäischen Firmen her, die im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Hilfskräfte entsenden. In diesem Bereich gibt es vielfältige Konstellationen, die häufig nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.