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Inzwischen ist es über 120 Jahre her, dass die Gesetzliche Rentenversicherung in das Deutsche Sozialversicherungssystem aufgenommen wurde. Seither hat sich einiges getan – leider nicht im positiven Sinne, denn der Gedanke, der von Anfang an hinter der Rentenversicherung steckte, ist nach wie vor der gleiche, jedoch wurden auch in diesem Teilbereich des Deutschen Sozialversicherungssystems erhebliche Kürzungen bei den Leistungen vorgenommen. Dabei ist es so, dass bei dem größten Teil der deutschen Bevölkerung die spätere Leistung aus der Rentenversicherung – die Altersrente den wesentlichen Teil ihrer Altersversorgung bildet. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen in Deutschland – die eine Anpassung der Rentenversicherung immer wieder notwendig machten – sind inzwischen so gravierend schlecht geworden, dass mit der Rentenreform 2000/2001 den Bürgern seitens der Regierung eine private Zusatzversicherung nahe gelegt wurde. Seither können deutsche Rentenversicherte „riestern“, seit 2002 gibt es auch eine entsprechende – auch vom Staat mit geförderte – Zusatzversicherung zur Altersrente für Selbstständige (die Rürup-Rente). Im Zuge der inzwischen zahlreichen Reformen wurde unter anderem auch die Berufsunfähigkeitsrente aus der Leistung der Renten-Versicherung herausgenommen.
Vor 120 Jahren, am 22. Juni 1889, an dem Tag, an dem das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung – wie die Gesetzliche Rentenversicherung früher hieß – bekannt gegeben wurde, sollte diese (als zusätzliche Absicherung zur 1883 eingeführten Krankenversicherung und der ab 1884 geltenden Unfallversicherung) als weiterer Beitrag zum sozialen Frieden dienen. Gezahlt wurde die Altersrente – vielmehr der Sicherheitszuschuss zum Lebensunterhalt – erst ab der Vollendung des 70. Lebensjahres gezahlt, wobei dies damals weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung der arbeitenden Bevölkerung lag. Nachdem Leistungen aus der Rentenversicherung später dann ab dem 63. Lebensjahr bezahlt wurden, gilt aktuell – in Stufen – dass es aus der Rentenversicherung erst Leistungen ab dem 67. Lebensjahr gibt.
Fragt man einen Zwölfjährigen, der gerade mit einer Alkopopsvergiftung in das Krankenhaus eingeliefert worden ist und der aus dem Koma erwachend als erstes zu einer Zigarette greift, wie er sich sein Dasein im Rentenalter vorstellen mag, so wird man vermutlich als Antwort kaum ein ausgefeiltes Konzept der Alterssicherung zu hören bekommen. Seit vielen Jahrzehnten gilt für viele junge Menschen der Grundsatz: “Älter als 40 möchte ich sowieso nicht werden.” Und in manchen Fällen wird in jungen Jahren auch ein Lebenswandel gepflegt, der geradezu alles dafür tut, dieses Ziel auch zu erreichen. Doch spätestens wer sein 39. Lebensjahr erreicht hat, wird noch ein zweites Mal darüber nachdenken, ob es nicht doch interessant sein könnte, vierzig Jahre alt und mehr zu werden. Und ist diese magische Zahl erst einmal überwunden, so dehnt sich die Lebensspanne auch gerne einmal auf 70 oder 80 Jahre aus und die Einsicht, für das eigene Alter vorzusorgen, hätte in diesem Fall dann besser schon in den Jahren kommen sollen, in denen selbst das 40. Lebensjahr noch in den Bereich der Utopien gesetzt worden war. Wer frühzeitig sein Leben plant, und auch in Betracht zieht, vielleicht doch ein paar Jahre älter zu werden, der kann auch rechtzeitig einen Vertrag nach dem Riester Modell abschließen. Im Gegensatz zu spekulativen Konzepten der Altersvorsorge, steht die Riester Rente unter dem Schutz staatlicher Garantien, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass der Versicherte auch in Krisenzeiten nicht auf seine Altersvorsorge zu verzichten braucht. Und wem es dann noch gelingt, den regelmäßigen exzessiven Konsum von Alkopops einzustellen und mit dem Rauchen aufzuhören, bevor das 13. Lebensjahr erreicht ist, der wird möglicherweise sein Riestergestütztes Alter auch noch in bester Gesundheit genießen können.