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Fragt man einen Zwölfjährigen, der gerade mit einer Alkopopsvergiftung in das Krankenhaus eingeliefert worden ist und der aus dem Koma erwachend als erstes zu einer Zigarette greift, wie er sich sein Dasein im Rentenalter vorstellen mag, so wird man vermutlich als Antwort kaum ein ausgefeiltes Konzept der Alterssicherung zu hören bekommen. Seit vielen Jahrzehnten gilt für viele junge Menschen der Grundsatz: “Älter als 40 möchte ich sowieso nicht werden.” Und in manchen Fällen wird in jungen Jahren auch ein Lebenswandel gepflegt, der geradezu alles dafür tut, dieses Ziel auch zu erreichen. Doch spätestens wer sein 39. Lebensjahr erreicht hat, wird noch ein zweites Mal darüber nachdenken, ob es nicht doch interessant sein könnte, vierzig Jahre alt und mehr zu werden. Und ist diese magische Zahl erst einmal überwunden, so dehnt sich die Lebensspanne auch gerne einmal auf 70 oder 80 Jahre aus und die Einsicht, für das eigene Alter vorzusorgen, hätte in diesem Fall dann besser schon in den Jahren kommen sollen, in denen selbst das 40. Lebensjahr noch in den Bereich der Utopien gesetzt worden war. Wer frühzeitig sein Leben plant, und auch in Betracht zieht, vielleicht doch ein paar Jahre älter zu werden, der kann auch rechtzeitig einen Vertrag nach dem Riester Modell abschließen. Im Gegensatz zu spekulativen Konzepten der Altersvorsorge, steht die Riester Rente unter dem Schutz staatlicher Garantien, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass der Versicherte auch in Krisenzeiten nicht auf seine Altersvorsorge zu verzichten braucht. Und wem es dann noch gelingt, den regelmäßigen exzessiven Konsum von Alkopops einzustellen und mit dem Rauchen aufzuhören, bevor das 13. Lebensjahr erreicht ist, der wird möglicherweise sein Riestergestütztes Alter auch noch in bester Gesundheit genießen können.
Die Riesterrente, eine nach Vorschlag von Walter Riester vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente, wurde seit ihrer Einführung im Jahre 2002 bereits mehrfach geändert. Die erste Änderung im Jahre 2005 wurde im Zuge des neuen Alterseinkünftegesetzes vorgenommen. Kernpunkt dieses Gesetzes sind die Steuerfreistellungen von Beiträgen zur Rentenversicherung mit sukzessiver Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Dazu wurden umfangreiche Übergangsregeln festgesetzt. So wurden 2005 die Zertifizierungskriterien für „Riesterfähige“ Produkte von elf auf fünf reduziert. Dadurch sollte die Riesterrente insgesamt einfacher werden und so zu einer größeren Akzeptanz beim Bürger führen. Gleichzeitig wurde die Provisions-Auszahlung auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt. So sollte die Attraktivität der Riesterrente für ihre Vermittler ebenfalls gesteigert werden. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass von dem Vorsorgevermögen ab Renteneintritt bis zu 30 Prozent auf einen Schlag ausgezahlt werden können. Das restliche Kapital muss dann aber für die lebenslange Verrentung verwendet werden. Eine Vollauszahlung wäre demnach eine so genannte schädliche Verwendung. Das heißt, neben der Rückzahlung der Fördergelder (gilt nur für die Neu-Verträge) tritt auch eine volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge – das sind alle Verträge bis 31. Dezember 2004 – sind bei Kündigung dagegen ertragssteuerfrei, wenn sie wenigstens 12 Jahre Laufzeit hatten. Seit 2005 braucht ein Versicherter die Zulage auch nicht mehr jedes Jahr neu zu beantragen, wenn er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt. Über das Alterseinkünftegesetz gelten für alle seit 2006 angebotenen Tarife – gemäß einer EU-Richtlinie – die so genannten Unisex-Tarife, das heißt, Frauen und Männer erhalten bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Bis dahin hatte sich die Einschätzung der Lebenserwartung zur Kalkulation der Tarife vor allem am Geschlecht orientiert, da Frauen statistisch gesehen die höhere Lebenserwartung haben. Die Unisex-Tarife führen deshalb zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer. Diese müssen seit 2006 für die gleiche Rentenleistung etwa 6,5 % mehr an Beiträgen aufwenden. Seit 2008 kann das Kapital einer Riesterrente, das in einem Bank- oder Fondssparplan angespart wurde, auch für den Bau bzw. Kauf einer Immobilie, für die Entschuldung oder aber für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften eingesetzt werden. Außerdem sind seit 2008 die Einzahlungen auf Bausparverträge förderfähig und es gibt Riester-Zulagen für Tilgungsleistungen auf Wohnungsbaukredite bei selbst genutzten Immobilien. Die Zulage für ab 2008 geborene Kinder wurde auf 300 Euro erhöht, für die älteren verbleibt die Zulage bei 185 Euro. Eine Extraprämie von 200 Euro gibt es außerdem für Berufseinsteiger, die vor dem 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen.