Zunächst sollte man sich überlegen, in welchen Bereichen den gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ergänzen möchte. Bei ambulanten Behandlungen, stationären Behandlungen oder Zahnbehandlungen – oder in allen drei Fällen?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen kann von dem Gesetzgeber jederzeit gekürzt werden – das heißt, dass Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr oder nicht mehr völlig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Die entstehenden Lücken ist es möglich, mit einer privaten Krankenzusatzversicherung zu schließen.

Den Interessenten steht umfangreicher Zusatzversicherung Vergleich zur Verfügung, mit dessen Hilfe sie entscheiden können, welche Zusatzversicherungsformen an ihre individuellen Bedürfnisse am besten passen.

Versichert werden können: ambulante Leistungen (zum Beispiel Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz) und Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt.

Wichtig zu wissen: Oft können Leistungen aus der Zusatzversicherung nicht sofort nach Abschluss beansprucht werden. Man muss Wartezeiten von mehreren Monaten einkalkulieren, bis zum Beispiel die Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung übernommen werden. Deshalb sollte man sich rechtzeitig informieren.

Leistungsumfang:

Rund 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Eine Krankenzusatzversicherung ist für diese Gruppe dann ratsam, falls der vorhandene Versicherungsschutz nicht (mehr) ausreichend ist.

Versicherungsgesellschaften stellen verschiedene Leistungen als Zusatzversicherung zur Verfügung, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung in der Klinik, Kostenerstattung für Sehhilfen, für Zahnersatz, Medikamente oder moderne Behandlungs- und Heilmethoden.

Wer kann eine Zusatzversicherung abschließen?

Grundsätzlich muss jeder selbst entscheiden, ob sein Krankenversicherungsschutz – auch in Zukunft – richtig ausreicht. Eine Zusatzversicherung stellt jedem zur Verfügung, unabhängig davon, ob man angestellt oder selbstständig, Hausfrau, Arbeiter, pflicht- oder freiwillig versichert ist. Schon geplante oder begonnene Behandlungen werden von der Kranken-Zusatzversicherung aber nicht finanziert.

Kosten:

Wie bei der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge für Zusatz-Leistungen sehr unterschiedlich: Neben der Wettbewerbssituation der Anbieter spielen eine wichtige Rolle Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers. Generell gilt: Je jünger und gesünder der Vertrag abgeschlossen wird, um so günstiger sind auch die Beiträge.
Wichtig zu wissen: Die Fragen nach dem Gesundheitszustand sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Im schlimmsten Fall riskiert man andernsfall nämlich den Verlust des Versicherungsschutzes.

Übrigens: Krankheiten, die nach Abschluss einer Zusatzversicherung vorkommen, kann die Versicherungsgesellschaft nicht als Motiv für eine Beitragserhöhung heranziehen.